Der TBW lädt ein nach Tripsdrill

Ausflug in den Erlebnispark Tripsdrill

Gemeinsam einen unvergesslichen Tag erleben

Die Tanzsportjugend im Tanzsportverband Baden-Württemberg (TBW) lädt alle Tänzerinnen und Tänzer, Trainerinnen und Trainer und alle Ehrenamtlich tätigen zu einem gemeinsamen Ausflug in den Erlebnispark Tripsdrill ein.

Am Samstag, den 01. August 2026, dem ersten Samstag der Sommerferien, haben alle Mitglieder der TBW-Vereine die Möglichkeit, einen erlebnisreichen Tag mit Achterbahnen, Wasserattraktionen und vielen weiteren Highlights im Erlebnispark Tripsdrill zu verbringen.

Es kommen Tänzerinnen und Tänzer aller Altersgruppen, Leistungsklassen und Disziplinen zusammen, gehen in den Vereinsgrenzen überschreitenden Austausch und haben vor allem einen Tag voller Spaß und Sonne.

Wir beginnen den Tag vor dem Eingang mit einer gemeinsamen Begrüßung, danach können sich die selbst gebildeten Grüppchen frei im Erlebnispark bewegen.

Veranstaltungsdetails
Datum Samstag, 01. August 2026
Treffpunkt 09:00 Uhr
Begrüßung und
Einlass 09:30 Uhr
Ort Erlebnispark-Tripsdrill-Straße 1, 74389 Cleebronn/Tripsdrill

Anmeldung Für eine verbindliche Anmeldung hier klicken
Jeder der teilnehmen möchte, kann im Vergleich zu den normalen Tagespreisen, deutlich günstigere Tickets kaufen. Wenn ihr eine Saisonkarte/Jahreskarte habt und beim Ausflug dabei seid, braucht ihr kein extra Ticket zu kaufen.
Gebt dies bitte bei der Anmeldung mit an.

Preise


Teilnehmer über 18 Jahren

Teilnehmer zwischen 6 und 17 Jahren

Begleitpersonen von mind. 4 Minderjährigen * / **

mit dem TBW

33,00 €

29,00 €

kostenlos

ohne den TBW

48,00 €

44,00 €

44,00 €


Die Bezahlung erfolgt via PayPal oder in BAR vor dem Einlass

Wir freuen uns darauf, möglichst viele Tänzerinnen und Tänzer aus dem ganz Verband und allen Disziplinen in Tripsdrill begrüßen zu dürfen und gemeinsam einen spannenden Sommertag zu erleben.

Mit freundlichen Grüßen und im Namen des gesamten Jugendausschuss des TBWs, Jannik Schwarz
Jugendsprecher

Teilnahmebedingungen:

Hinweise für Minderjährige und deren Begleitperson.
Minderjährige Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfen nur in Begleitung einer volljährigen, von den Erziehungsberechtigten benannten Aufsichtsperson, teilnehmen.

Der TBW übernimmt vor Ort keine Aufsichtspflicht.
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sind dafür verantwortlich, dass minderjährige
Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der gesamten Veranstaltung von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet werden. Eine Begleitperson kann z.B. ein volljähriges Geschwisterkind sein, welches selbst am Ausflug teilnimmt.

** Eintrittskosten für Begleitpersonen
Begleitet eine Aufsichtsperson mindestens 4 Minderjährige, so wird der Eintrittspreis der Begleitperson vom TBW übernommen.
Ansonsten gelten auch für die Begleitperson die Eintrittspreise für über 18-jährige.
Haftung im Park

Für den Betrieb der Attraktionen sowie für die Sicherheit innerhalb des Parks ist
ausschließlich der Betreiber und der Teilnehmer selbst verantwortlich.

Für Schäden wird nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten gehaftet. Für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen.